12.03.2012, 01:13 |
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Lieutenant |
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Wie der bekannte Dresdner Multichannel-Händler Cyberport auf seinem Facebook-Channel mitteilte (Meldung wurde zwischenzeitlich wieder gelöscht), ist es ihm und anderen Händlern ab sofort untersagt das neue iPad (3) zu bewerben.
Bewerben meint im engeren Sinne die Vorverkaufsmöglichkeit. Diese behält sich Apple somit bis zum Verkaufsstart am 16. März exklusiv bei. Autorisierte Apple-Händler dürfen zwar auf das neue iPad hinweisen (siehe beispielsweise Gravis), vorverkaufen dürfen sie es allerdings nicht.
Auf Nachfrage bestätigte Cyberport uns diese Vorgehensweise, aktuell ist das iPad 3 schon aus dem Webshop verschwunden. Eine angepasste „Bewerbung“ für den Webshop nach Gustos Apple wird gerade vorgenommen. Bisherige Vorbestellungen behalten allerdings ihre Gültigkeit. Ebenso bestätigte Cyberport, dass auch sie als Händler das iPad zum Marktstart erhalten werden.
Schon im letzten Jahr und im Jahr davor kam es zu einem ähnlichen Vorfall: Händler werden von Apple demnach streng an die Leine genommen. Das große Geschäft mit den Early Adopters ist allein dem kalifornischen Hersteller vergönnt.
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